geschäftsmäßig

geschäftsmäßig
ge|schạ̈fts|mä|ßig

Die deutsche Rechtschreibung. 2014.

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  • geschäftsmäßig — ge|schäfts|mä|ßig [gə ʃɛfts̮mɛ:sɪç] <Adj.>: a) im Rahmen von Geschäften, geschäftlich: geschäftsmäßiges Handeln. b) im Rahmen des Geschäftlichen bleibend; sachlich, objektiv: eine geschäftsmäßige Unterhaltung. c) unpersönlich, kühl: in… …   Universal-Lexikon

  • geschäftsmäßig — ge·schạ̈fts·mä·ßig Adj ≈ ↑geschäftlich (2) …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Anonymität im Internet — Das derzeitige Internet ermöglicht unterschiedlich weitgehende Anonymität. Eingeschränkt wird diese beispielsweise dadurch, dass bei jeder Kommunikation im Internet eine IP Adresse mitübertragen wird. Auch durch sorgloses Verhalten und technische …   Deutsch Wikipedia

  • Buchbindungspreis — In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen folgende wichtige Informationen: Die ökonomische Wirkung und Bewertung fehlt Du kannst Wikipedia helfen, indem du sie recherchierst und einfügst. Die Buchpreisbindung ist die gesetzliche Auf …   Deutsch Wikipedia

  • Buchpreisbindung — Die Buchpreisbindung ist die gesetzliche oder vertragliche Auflage, eine festgelegte Preisbindung einzuhalten. Sie verpflichtet Verlage beziehungsweise Buchimporteure, einen Verkaufspreis festzusetzen. In Deutschland gilt die Buchpreisbindung (§… …   Deutsch Wikipedia

  • Impressum — Ein Impressum (lat. impressum „Hineingedrücktes“ bzw. „Aufgedrücktes“) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Herkunftsangabe in Publikationen, die Angaben über den Verlag, Autor, Herausgeber oder Redaktion enthält, vor allem um die presserechtlich… …   Deutsch Wikipedia

  • Webimpressum — Ein Impressum (lat.: „das Ein /Aufgedruckte“; Plural: Impressen) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Herkunftsangabe in Publikationen, die Angaben über den Verlag, Autor, Herausgeber oder Redaktion enthält, vor allem um die presserechtlich für… …   Deutsch Wikipedia

  • geschäftlich — a) amtlich, dienstlich, geschäftsmäßig, offiziell, von Amts wegen; (Papierdt.): kraft Amtes; (Rechtsspr.): ex officio. b) dienstlich, formell, förmlich, geschäftsmäßig, offiziell, unpersönlich. * * * geschäftlich 1.dienstlich,amtlich,vonAmtswegen …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • AEntG — Das Arbeitnehmer Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 ist ein Gesetz, auf dessen Grundlage in Deutschland in bestimmten Branchen Mindeststandards für Arbeitsbedingungen festgelegt werden können. Es hat das AEntG vom 26. Februar 1996 (BGBl. I …   Deutsch Wikipedia

  • Actionarius — Pelzhändler in seinem Lager (Kanada 1890) Als Händler werden Personen oder Unternehmen bezeichnet, die Waren aufkaufen und sie wieder verkaufen. Sie erzielen einen Gewinn, indem der Verkaufspreis höher als der Ankaufspreis ist. Viele Händler… …   Deutsch Wikipedia

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